| Treppen 1x1 Wichtige Treppenmasse | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Lichtraumprofil und Seitenabstände Die lichte Treppendurchgangshöhe muss mindestens 200 cm betragen. Die Durchgangshöhe kann bei notwendigen Treppen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen und bei baurechtlich nicht notwendigen Treppen (zusätzlichen Treppen) auf einem einseitigen oder beiderseitigem Randstreifen eingeschränkt sein. Nebenstehende Grafik zeigt den grau hinterlegten Mindestbereich.
Das Treppengeländer muss bis zu einer Sturzhöhe von 12 Meter mindestens 90 cm und ab einer Sturzhöhe von 12 Meter mindestens 110 cm betragen.
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nutzbare Treppenlaufbreite, Steigung und Auftritt
Die Tabelle zeigt die wichtigsten Maße für Steigung, Auftritt und
die (nutzbare) Laufbreite einer Treppe. Diese Vorschriften gelten |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| zurück zur Hauptseite | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||